In unserem Land gibt es keinen Mangel an Arbeit, aber einen Mangel an bezahlbaren Arbeitsplätzen!
Die Behauptung …
Wir könnten unser Land mit monatlichen (!) Zusatz-Investitionen in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro aus der Bildungs-Krise führen. Ein nachhaltiger (!) Konjunkturaufschwung wäre innerhalb weniger Monate möglich.
Für einen Konjunkturaufschwung müssen wir weder den Haushalt umschichten oder unseren erwerbslosen Bürger/innen die Bezüge kürzen, noch müssen wir eine Neuverschuldung vornehmen oder darauf warten, dass sich die Weltwirtschaft erholt. Wir müssen lediglich damit beginnen, aus unseren reichhaltigen, nationalen Potentialen zu schöpfen und unseren Binnenmarkt auf Vordermann bringen.
Die Analyse …
In unserem Land gibt es einen großen Widerspruch zwischen Arbeitsangebot, Erwerbslosenrate und Schattenwirtschaft.
Arbeit gibt es genug!
Allein die Bauwirtschaft müsste noch unzählige Gebäude; Schulen; Autobahnen; Straßen; Plätze; Fuß- und Radwege; Park- und Grünflächen; Kinderspielplätze; Sport- und Freizeiteinrichtungen; historisch wertvolle Bauten; Denkmäler; Brücken etc. pp. sanieren oder neu bauen. Es fehlen nur genügend öffentliche Aufträge bzw. die Mittel für deren Auslösung.
Die Arbeit ist da!
Die z.B. medizinische Forschung, ein bedeutender Wachstumsmarkt, sucht fieberhaft nach Medikamenten oder Heilmethoden für schwere – noch unheilbare – Krankheiten. Andere Forschungseinrichtungen suchen neue, umweltverträglichere oder preisgünstigere Materialien und Technologien, die sich national und weltweit vermarkten lassen. Das Arbeitsangebot ist vorhanden. Es fehlen bezahlbare oder überhaupt Fachkräfte und ausreichende Forschungsgelder.
Millionen von Selbstständigen und Freiberufler/innen haben keine 36-Stunden-Woche, arbeiten zusätzlich noch an den Wochenenden und opfern sogar ihren Urlaub, um ihre Unternehmen wettbewerbsfähig oder sogar nur über Wasser zu halten. Da unsere Unternehmer/innen oftmals die zusätzlich benötigten – bezahlbaren (!) – Arbeitskräfte fehlen, beschäftigen sie sich oft mit Arbeiten, die eigentlich an Mitarbeiter/innen delegiert werden müssten, seltener mit der so wichtigen Unternehmensorganisation: Büroarbeit; Konzepte zur Umsatzsteigerung; Marktbeobachtung; Werbung; Weiterbildung; Kostenmanagement etc. pp. Auch hier ist das Arbeitsangebot vorhanden.
Vielen Unternehmer/innen fehlen bezahlbare Arbeitskräfte, deren Lohn- und Lohnzusatzkosten nicht die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens gefährden.
Erwähnen wir noch die unzähligen Überstunden, die unsere Arbeitnehmer/innen täglich in allen Bundesländern leisten, weil es den Arbeitgeber/innen oft nicht möglich ist, die zusätzlich benötigten Arbeitskräfte zu finanzieren bzw. deren Kosten auf den Betrieb umzulegen. Auch hier ist das Arbeitsangebot vorhanden.
Zusammenfassung: Wir haben genug Arbeit! Wir haben einen motivierten (wie lange noch?) und auf technisch hohem Niveau ausgestatteten Mittelstand, der Millionen zusätzliche Arbeitnehmer/innen beschäftigen und somit auch weiterbilden könnte.
Das unüberwindbar scheinende Problem für viele Arbeitgeber/innen liegt, neben der geringen Eigenkapitalquote und der ungenügenden Verfügbarkeit von ausreichend Risikokapital, in der Finanzierbarkeit der zusätzlich benötigten Arbeitskräfte.
Unsere Chance …
Die stärkste Kraft, um einen nachhaltigen Konjunkturaufschwung erzeugen zu können, ruht nahezu ungenutzt (!) im Millionenheer unserer erwerbslosen Bürger/innen. Diese Menschen brauchen wieder einen Funken Hoffnung auf tariflich entlohnte und sichere Vollzeit-Arbeitsplätze und die Aussicht auf ein zufriedenes, sinnerfülltes Leben.
Etwa 4 Millionen (!) Menschen werden jeden Monat von unseren sozialen Sicherungssystemen aufgefangen und umsorgt. Das ist gut so. Jeder gesunde Menschenverstand befürwortet unser Sozialstaats- und Solidaritätsprinzip ausdrücklich, zumal viele Menschen unverschuldet in Not geraten.
Unser Gemeinwesen ist sozial ausgerichtet und auf gegenseitige Solidarität (!) angewiesen, was soviel bedeutet wie: Gemeinschaft – zu ihr gehörend, ihr dienend (!), wohltätig, Lehre vom Verbundensein aller Menschen zum Zweck des allgemeinen Wohls …
Unsere Gesellschaft, das allgemeine Wohl und der soziale Frieden ist aber heute in großer Gefahr. Die sozialen Sicherungssysteme drohen auseinander zu brechen, da sie zu hoch belastet werden und immer mehr Menschen soziale Fürsorge in Anspruch nehmen. Die Renten sind nicht mehr sicher; Tausende sind von Altersarmut bedroht; eine große Pensionslawine kommt auf uns zu; das Wirtschaftswachstum ist zum Nullwachstum verkommen; Krankenkassenbeiträge, Lebenshaltungskosten und Steuern und Abgaben steigen; Bund, Länder und Gemeinden sind mit über 2 Billionen (!) Euro verschuldet.
Der Kollaps droht, wenn wir nicht bald einen Weg aus dieser (hausgemachten) Krise finden!
Wir haben mittlerweile über 4 Millionen Erwerbslose und Hunderttausende Asylbewerber, Asylanten, geduldete Ausländer, Flüchtlinge, Spätaussiedler, sowie andere Bezieher von staatlichen Sozialleistungen in der gesamten Bundesrepublik. (…und schätzungsweise eine Million illegale Ausländer) Die Schieflage lässt sich nur noch richten, wenn wir uns auf die Definitionen unserer Sozialstaatsprinzipien stützen und von jedem Bezieher staatlicher Sozialleistungen seinen möglichen Anteil – zur Zukunftssicherung unseres Gemeinwesens – einfordern. Die Solidaritäts-Einbahnstraße muss jetzt für beide Richtungen geöffnet werden. Nicht nur die Starken dürfen den Schwachen helfen, sondern die Schwachen müssen den vermeintlich Starken jetzt ihre mögliche Unterstützung anbieten.
…
Die Lösung …
Das „400-Euro-Gesetz“
Jeder gesunde und arbeitsfähige Bezieher von staatlichen Sozialleistungen sollte 5 Stunden am Tag – entsprechend seiner Qualifikationen, Wünsche oder Fähigkeiten – einem vorerst kleinen, mittleren oder mittelständischen Unternehmen zur Hand gehen bzw. seinen persönlichen Solidarbeitrag für die Zukunftssicherung unseres Gemeinwesens leisten.
Im Gegenzug erhält jeder „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigte von seinem Arbeitgeber eine monatliche Pauschale von 200 Euro – zusätzlich zu seinen sonstigen Bezügen und Vergünstigungen – als kleine Anerkennung steuerfrei (!) ausbezahlt. Die sonstigen staatlichen Bezüge (Arbeitslosengeld, Arbeitslosen- und Sozialhilfe etc.) oder Vergünstigungen (Wohngeld, Kindergeld etc.) dürfen in der Zeit dieser Maßnahme weder gekürzt noch gestrichen werden.
Die Handwerks- und Handelskammern sowie die Berufsgenossenschaften u. a. dürfen keinem Unternehmen zusätzliche Kosten auferlegen, wenn diese am „400-Euro-Gesetz“ teilnehmen – dadurch mehr Beschäftigte haben.
Das Solidaritätsprinzip muss jetzt umgekehrt Anwendung finden! Unsere kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen sind die größten Arbeitgeber, Ausbilder und Steuerzahler der Republik. Die Unternehmen brauchen die Solidarität aller arbeitsfähigen Bezieher/innen von staatlichen Sozialleistungen!
Entsprechend der Anzahl ihrer Vollzeit-Arbeitnehmer/innen sollten wir allen vorbenannten Unternehmen die Möglichkeit einräumen, zusätzlich benötigte Arbeitskräfte aus dem Erwerbslosenheer in ihre Unternehmen zu integrieren und so auch weiterzubilden. Dafür entrichtet jedes Unternehmen pro zusätzlichen Beschäftigten über das „400-Euro-Gesetz“ eine monatliche Pauschale von 400 Euro an den „Konjunkturaufschwungs-Fond“ der Bundesrepublik (oder des entsprechenden Bundeslandes) und 200 Euro an jeden „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten.
Für die Unternehmer/innen sind die Kosten übersichtlich: 200 Euro für den zusätzlichen Beschäftigten + 400 Euro für den Konjunkturaufschwungs-Fond des Landes – mehr nicht. Das sind zusammen 600 Euro pro zusätzlichen Beschäftigten.
Der persönliche Solidarbeitrag eines jeden Erwerbslosen bzw. „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten ist auf 100 Stunden im Monat zu begrenzen.
Wenn wir bundesweit 3 Millionen Erwerbslose über das „400-Euro-Gesetz“ in unseren kleineren, mittleren und mittelständischen Unternehmen zusätzlich beschäftigen und so auch weiterbilden (!) könnten, würde der Konjunkturaufschwungs-Fond jeden Monat (!) um etwa 1,2 Milliarden Euro aufgefüllt werden, da alle Arbeitgeber/innen pro „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten eine monatliche Pauschale von 400 Euro an den Konjunkturaufschwungs-Fond entrichten.
Anmerkung: Wir haben mit zahlreichen Selbstständigen ausführliche Gespräche geführt. Nahezu alle bestätigten uns, dass sie mehr Mitarbeiter bräuchten, sich diese aber oftmals nicht leisten könnten. Aus reiner „Notwehr“ beschäftigen viele Unternehmer/innen „Schwarzarbeiter“, damit das Unternehmen überlebensfähig bleibt.
Unser „400-Euro-Gesetz“ begeisterte alle angesprochnen Unternehmer/innen.
Wir führten ebenso Gespräche mit Erwerbslosen und brachten in Erfahrung, dass nahezu allen zuhause die Decke auf den Kopf fällt, weil sie nicht das Gefühl hätten, dass irgendjemand eine sinnvolle Verwendung für sie hätte. „Das Gefühl, nicht gebraucht zu werden, ist schrecklich.“ Dazu kämen oft psychische Probleme und sinnlose Streitigkeiten mit dem Partner, der Familie und den Kindern.
Millionen erwerbslose Bundesbürger/innen sind seit Jahren zur Nutzlosigkeit verurteilt und werden nicht selten noch als Schmarotzer hingestellt. Das „staatlich verordnete Nichtstun“ beschädigt nicht nur das Selbstwertgefühl dieser Menschen, es begräbt auch ihre Hoffnungen und Wünsche. So kann es unmöglich bleiben!
Der Aufschwung …
Mit den monatlich eingenommenen Geldern ließe sich ein nachhaltiger Konjunkturaufschwung erzeugen. Diese Mittel sollten zu 100 % in die Belebung unseres Arbeitsmarktes investiert werden.
Alle Beteiligten des „400-Euro-Gesetzes“ profitieren auch selbst in hohem Maß von ihrem persönlichen Engagement.
Mit dem größten Teil der Gelder, monatlich (!) etwa eine Milliarde Euro, könnten wir die Bauwirtschaft und ihre Zulieferer mit Aufträgen versorgen. Jeden Monat – bundesweit – zusätzliche öffentliche Bauaufträge in Höhe von etwa einer Milliarde Euro.
Die Bau- und Sanierungsinvestitionen sollten nach einer Prioritätenliste angegangen werden. Zuerst sollten alle Bildungs- und Forschungseinrichtungen saniert werden, damit wir endlich überall perfekte Lern- und Studienbedingungen haben. Danach können wir sämtliche öffentliche Liegenschaften: Kindergärten; Krippen; Krankenhäuser; Seniorenheime; Kultur-, Sport und Freizeiteinrichtungen; botanische – und zoologische Gärten; Straßen; Plätze; Fuß- und Radwege; Park- und Grünflächen sowie unsere reichhaltige historische Bausubstanz im ganzen Land sanieren.
Die Nachhaltigkeit dieses Wirtschaftsaufschwungs erlangen wir mit einer monatlichen, etwa 100-Millionen-Euro-Investition in die Bildungs- und Forschungseinrichtungen im ganzen Land. Es darf z.B. keine Schule ohne ausreichende Computer-Lernplätze, schnelles Internet und modernste Arbeitsmaterialien geben! Mit weiteren 50-Millionen Euro sollten wir unsere zahlreichen ehrenamtlichen Vereine zielgerichtet und dauerhaft unterstützen (Feuerwehren, THW, DLRG, Breitensport, Umweltschutz etc.).
Der Rest verbleibt als Rückstellung für außerordentliche Sonderprojekte im Fond (z. B. Umweltkatastrophen).
Wenn wir unsere Bildungs- und Forschungseinrichtungen endlich besser unterstützen, kommen wir mittelfristig auch schneller an national und weltweit vermarktbare Produkte (und Technologien), die wir möglichst auch in unserem Land produzieren sollten. So könnten wir viele neue Vollzeitarbeitsplätze schaffen und unser Pro-Kopf-Einkommen erhöhen. Mit einem höheren Pro-Kopf-Einkommen lassen sich auch die Renten von morgen sichern, sogar früher beziehen. Es müssen aber alle (!) “den Karren mit aus dem Dreck ziehen“…
Die Einhaltung der Reihenfolge unserer Arbeitsmarktreform ist von entscheidender Bedeutung für seine Machbarkeit und Effizienz.
…
Alle bisherigen Umfragen belegten: Der Großteil unserer Bevölkerung ist zu weiteren Opfern bereit, wenn alle (!) mit am gleichen Strang ziehen und eine Aussicht auf Erfolg besteht!
Die Vorteile des „400-Euro-Gesetzes“…
01. Unser Vaterland könnte in wenigen Monaten einen für alle sichtbaren Konjunkturaufschwung erleben.
02. Die Bauwirtschaft und ihre Zuliefererbetriebe würden mit zusätzlichen, öffentlichen Aufträgen in Höhe von mtl. einer Milliarde Euro unserer Bildungs-Krise erfolgreich zu Leibe rücken.
03. Erwerbslose würden wieder das Gefühl bekommen, gebraucht zu werden, am gesellschaftlichen Leben Teil zu haben. Das „400-Euro-Gesetz“ erhöht ihr Selbstwertgefühl. Sie werden vor allem weiter gebildet und so auf den ersten Arbeitsmarkt vorbereitet, den wir stärken und neu schaffen, indem alle Bildungs- und Forschungseinrichtungen im ganzen Land saniert und finanziell besser unterstützt werden.
Im Prinzip könnten wir sogar Milliardenbeträge einsparen, die unsere Arbeitsagenturen für oftmals sinnlose Umschulungsmaßnahmen ausgeben, wenn das „400-Euro-Gesetz“ angewendet wird. Die praxisnahe Umschulung bzw. Weiterbildung inmitten unserer kleinen und mittelständischen Unternehmen kann durch die gegenwärtigen Umschulungsangebote der Arbeitsagenturen kaum effizienter gestaltet werden.
04. Die Lebensqualität würde sich für alle Menschen spürbar erhöhen, wenn die Bauwirtschaft das Land mit monatlich zusätzlich einer Milliarde Euro im Monat sanieren kann.
05. Wenn etwa 3 Millionen Erwerbslose jeden Monat 100 Stunden ihren Solidarbeitrag für die Zukunftssicherung unseres Landes leisten, wird die Kriminalität sicher zurück gehen. „Geistes Müsiggang ist des Teufels Werkstube.“ Jeder Mensch braucht eine Aufgabe und die Anerkennung seiner Arbeit! Wenn die Kriminalität zurückgeht, müssen unsere Versicherungsunternehmen weniger Schäden regulieren und können so auch die Versicherungsbeiträge für alle Verbraucher/innen senken.
06. „Schwarzarbeit“ lohnt sich nach Inkrafttreten des „400-Euro-Gesetzes“ so gut wie nicht mehr. Weil wir mit diesem Programm jedem vorerst kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit geben, zusätzlich benötigte Arbeitskräfte bezahlbar (!) einzustellen, können wir dann auch die Strafen für Schwarzarbeit deutlich erhöhen.
07. Unsere Asylbewerber, Asylanten, geduldeten Ausländer, Flüchtlinge, Spätaussiedler und alle anderen nicht deutsch sprechenden Bezieher/innen von staatlichen Sozialleistungen, lernen, wenn diese in unserer Wirtschaft ihren Solidarbeitrag für die Zukunftssicherung unseres Landes leisten, unsere Sprache und gesellschaftlichen Normativen. Eine eventuell spätere Integration gestaltet sich dann auch viel reibungsloser. Das allgemeine Verständnis für unsere ausländischen Mitbürger/innen würde sich ebenso deutlich erhöhen, wenn auch diese ihren Solidarbeitrag leisten, der Gemeinschaft dienen.
Es ist sogar anzunehmen, dass rechtsradikal motivierte Straftaten zurückgehen werden, wenn unsere Bürger/innen mehr sozialen Kontakt zu nicht deutschen Bürger/innen pflegen und so auch die Menschen besser kennen- und verstehen lernen. So gesehen wäre das „400-Euro-Gesetz“ die beste und preisgünstigste Integrations-Initiative, die man sich vorstellen kann.
08. Das „400-Euro-Gesetz“ verfolgt weder das Ziel, Druck auf unsere Bezieher von staatlichen Sozialleistungen auszuüben, noch sollen unseren erwerbslosen Bürger/innen irgendwelche Bezüge gekürzt oder gestrichen werden. Der Solidargedanke steht hier im Vordergrund. Wir geben diesen Menschen die Möglichkeit, aktiver am gesellschaftlichen Leben Teil zu haben und stärken so das Rückgrat unserer Gesellschaft – den Mittelstand, in dem viele noch Erwerbslose schon bald wieder eine Vollzeit-Perspektive finden sollen.
09. Mit Inkrafttreten des „400-Euro-Gesetzes“ könnten wir die oftmals unternehmerfeindlichen und meist effektlosen ABM (1-Euro-Jobs etc.) sicherlich deutlich zurückfahren, mittelfristig vielleicht sogar streichen. So könnten wir noch einige Milliarden Euro einsparen, die uns ABM jedes Jahr im ganzen Land kosten.
10. Unsere kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen würden durch die zusätzlichen Beschäftigten aus dem „400-Euro-Gesetzes“ deutlich entlastet und können sich so auch mehr um ihre Unternehmensorganisation kümmern. Infolge dessen werden viele Unternehmen sicher effizienter und produktiver arbeiten können und so auch mehr Steuern zahlen. Vielleicht können sich ja auch einige Selbstständige wieder mal einen Urlaub leisten. Es gibt viele, die schon fünf Jahre oder länger keinen Urlaub mehr gemacht haben.
11. Die Länderfinanzausgleichs-Zahlungen der wirtschaftsstärkeren Bundesländer würden mittelfristig nicht mehr so hoch ausfallen müssen, wenn sich die wirtschaftliche Situation in den Nehmerländern deutlich bessert. Sogar der Solidaritätszuschlag könnte schneller als wir heute glauben, abgeschafft werden.
12. Eine Machbarkeitsstudie über das „400-Euro-Gesetz“ brauchen wir nicht anzustellen, da die Schattenwirtschaft bzw. Schwarzarbeit bundesweit ein Volumen von etwa 350 Milliarden Euro im Jahr erreicht hat. Die so genannten gering qualifizierten Erwerbslosen, die offiziell behauptet, keine Anstellung auf unserem Arbeitsmarkt finden – weil sie unterqualifiziert sind – stellen zweifelsfrei den Motor der Schattenwirtschaft.
Es wäre unverantwortlich, wenn wir jetzt nicht endlich neue Wege gehen würden. Wege, die Millionen Erwerbslose und die Gesellschaft in eine sichere Zukunft geleiten.
13. Mit dem „400-Euro-Gesetz“ könnten wir den Wirtschaftsaufschwung zügig in Gang bringen, der zudem keinen nennenswerten Einsatz von Finanzmitteln bedingt. Wir aktivieren lediglich den Solidargedanken unseres Gemeinwesens und nutzen die immensen Energiereserven unserer erwerbslosen Bürger/innen.
14. Der Personalaufwand ist denkbar gering, da jeder Unternehmer, der zusätzliche Beschäftigte über das „400-Euro-Gesetz“ einstellen möchte, nur zur Arbeitsagentur zu gehen braucht, um sich aus deren Dateien die gewünschten Fach- und Arbeitskräfte auszusuchen und dann einzustellen. Es könnte sich auch jeder Erwerbslose selbst bei einem Unternehmen seiner Wahl um eine „400-Euro-Gesetz“-Stelle bewerben.
15. Über das „400-Euro-Gesetz“ könnten wir pro Jahr etwa 14,4 Milliarden Euro für die öffentlichen Kassen – die bekanntlich leer sind, erwirtschaften. Wie viele Milliarden ins Ausland abfließen, weil ein nicht geringer Teil von legalen und illegalen Ausländern in Deutschland „schwarz“ arbeiten, um dieses Geld in ihre Heimatländer zu schicken, können wir kaum beziffern. Die jährlichen 14,4 Milliarden Euro, die unsere Unternehmer/innen an den Konjunkturaufschwungsfond entrichten, würden zu 100% im Land investiert.
Unsere Solidargemeinschaft kann nur gesunden, wenn wir u. a. der Schattenwirtschaft den Boden entziehen.
…
Statuten zum „400-Euro-Gesetz“…
01. Kein Unternehmen darf Arbeitnehmer/innen entlassen, um diese durch Arbeitskräfte aus dem „400-Euro-Gesetz“ ersetzen zu wollen. Es muss einen rückwirkenden Stichtag geben.
02. Kein Unternehmen kann beliebig viele Beschäftigte aus dem „400-Euro-Gesetz“ einstellen. Die Anzahl der zusätzlichen Beschäftigten muss sich prozentual nach der sonstigen Vollzeit-Beschäftigungszahl der Unternehmen richten. „Einmann-Unternehmen“ können auch nur einen „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten einstellen. Wer vier Vollzeitbeschäftigte hat, kann maximal zwei zusätzliche „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigte einstellen. Die Beschäftigungsverhältnisse sollten in etwa so angelegt werden: 1-1, 4-2, 6-3, 8-4, 10-5, 12-6 usw. Für alle Arbeitgeber/innen sind die Bedingungen gleich. Niemand wird benachteiligt, aber allen wird geholfen!
03. Ein „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigter darf keine Überstunden machen und auch nicht an andere Unternehmen verliehen werden!
04. Wenn unsere kleinen, mittleren und mittelständischen Unternehmen, die wir besonders unterstützen sollten, 3 Monate nach Inkrafttreten des „400-Euro-Gesetzes“ nicht mindestens bundesweit 2 Millionen Erwerbslose über das „400-Euro-Gesetz“ eingestellt haben, sollten auch Großunternehmen, die Industrie, an diesem Programm teilnehmen können.
05. Jeder Erwerbslose und Bezieher von stattlichen Sozialleistungen, der am „400-Euro-Gesetz“ teilnimmt, kann zu jeder Zeit in einen Vollzeit-Arbeitsplatz wechseln und somit aus diesem Programm ausscheiden. Hier müsste eine Kündigungsfrist von 14 Tagen ausreichen.
06. Das „400-Euro-Gesetz“ sollte auf unbestimmte Zeit angewendet werden. Es ist anzunehmen, dass nicht wenige „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigte sich nach einiger Zeit intensiv um eine der offenen Vollzeitstellen des Arbeitsmarktes bemühen werden, wenn sie wieder Fuß im Arbeitsleben gefasst haben und dann auch ein höheres Einkommen anstreben. Das kann ungemein motivieren.
Zudem ist anzunehmen, dass nicht wenige Arbeitgeber/innen ihre „400-Euro-Gesetz“-Beschäftigten fest anstellen werden, wenn sie von deren Qualitäten und dem Nutzen für das Unternehmen überzeugt sind.
Gesamtbetrachtung zum „400-Euro-Gesetz“…
Das „400-Euro-Gesetz“ ist – aus unserer Sicht – machbar, finanzierbar und kostet dem Bund, den Ländern und den Kommunen so gut wie keinen Cent. Wir vernichten wertvolles Humankapital, wenn Erwerbslose, die einmal einen Beruf erlernt und ausgeübt haben, nicht zeitnah in die Wirtschaft integriert werden.
Wir können es unmöglich zulassen und es uns auch nicht mehr leisten, weitere wertvolle Jahre Millionen Erwerbslose vor uns herzuschieben bzw. zu verwalten, wenn ein Großteil dieser Menschen – mit ihrer Arbeitskraft und mit ihrer Kreativität – einen wichtigen Beitrag in unserer Wirtschaft leisten könnten. In der Nachkriegszeit gab es eine ähnliche – sehr erfolgreiche – Initiative: „Emigranten helfen der Wirtschaft!“
(Aus dem Parteiprogramm der OPD / Offensive Partei Deutschlands)
8 Antworten bis jetzt ↓
1 „Wenn ich König von Deutschland wär …“ (36) // Dez 27, 2010 at 17:52
[…] Zahlenwerk und den richtigen Statistiken, die die Realität zu 100 % widerspiegeln, vermag man die notwendigen Lösungswege für unsere gesamtgesellschaftlichen Missstände kreieren. Wer Zahlen und […]
2 „Wenn ich König von Deutschland wär …“ (46) // Jan 17, 2011 at 10:39
[…] würde bei mir mehr als 6.000 Euro ausgezahlt bekommen. Nach drei Jahren kluger und nachhaltiger Reformpolitik würde ich mir die Zahlen nochmals ansehen und erneut entscheiden. So, wie hier seit Jahrzehnten […]
3 „Wenn ich König von Deutschland wär …“ (50) // Feb 13, 2011 at 13:18
[…] einen Arbeitgeber überzeugen, ihm auch bei mangelnder fachlicher Qualifikation eine Chance zu geben bzw. eigenständig fortzubilden. Dies ist aber seit Jahrzehnten ausdrücklich nicht […]
4 Was sind 850 Millionen Euro hinterzogene Umsatzsteuern gegen 140 Milliarden Euro entgangene Staatseinnahmen? Peanuts // Mrz 6, 2011 at 16:36
[…] Veröffentlichung unserer Arbeitsmarktreform sind dem Gemeinwesen 140 Milliarden Euro Einnahmen entgangen. Bares Geld. Jeden Monat 1,2 […]
5 „Wenn ich König von Deutschland wär …“ (58) // Mrz 13, 2011 at 10:34
[…] Lernbedingungen an den Schulen. Kein Problem für die OPD, wir würden jedes Jahr zusätzlich 10 Milliarden Euro in unsere Bildungseinrichtungen […]
6 „Wenn ich König von Deutschland wär …“ (73) // Apr 19, 2011 at 20:21
[…] das Bildungsniveau aller Schüler/innen mit Migrationshintergrund deutlich anzuheben. Mit unserer Arbeitsmarktreform könnten wir 10 Mrd. Euro zusätzlich (pro Jahr!) in die Ausstattung, den Neubau und die Sanierung […]
7 der Fernfahrer // Mai 25, 2011 at 11:23
Was machen Sie mit den „Experten“ die kein Unternehmer – nicht einmal für 600 € mtl. Kosten – beschäftigen würde?
Antwort der Redaktion: Die gibt’s dann für die Hälfte oder 200 bzw. 100 € mtl., im Notfall auch umsonst. Unsere Arbeitsmarktreform soll auch integrative und erzieherische Wirkungen entfalten. „Einer für alle – alle für einen.“ JEDER muss seinen möglichen Anteil zum Staatsgelingen beitragen. Ohne Ausnahmen!
8 „Es ist relativ einfach die Welt zu verändern. Es ist nur nicht ganz billig …“ // Jun 18, 2011 at 22:49
[…] in der Tasche. Besser als die lachhaften fünf Euro unserer schwarz-gelben Regierung, oder? Das „400-Euro-Gesetz“ würde durchgeplant und umgesetzt […]